Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Franz Feichtinger- Tapezierermeister und Raumausstatter, Hauptstraße 143, 8232 Grafendorf bei Hartberg, im folgenden kurz Auftragnehmer genannt arbeitet und liefert nur zu den folgenden Geschäftsbedingungen: 

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner gegebenen AGB sowie die einschlägigen Ö-Normen, z.B. Ö-Norm B 2207 oder Ö-Norm B 2233. Unser Vertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. 

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns, spätestens aber mit Beginn unserer Arbeiten als geschlossen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft hat eine Ablehnung des Kundenauftrages durch uns binnen Wochenfrist zu erfolgen. 

3. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind unentgeltlich, ausgenommen bei Versicherungsfällen ist eine angemessene Schutzgebühr bei Erhalt des Kostenvoranschlages zu entrichten. Die Schutzgebühr wird bei Auftragserteilung bei der Auftragssumme abgezogen. 

4. Preis

Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Änderungen bei den Lohnkosten und /oder Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien , sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise in entsprechendem Prozentsatz, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. 

5. Zahlung

Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist der Auftragnehmer berechtigt über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftragsgebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen. 

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. 

7. Schadenersatz

Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an Gegenstände, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftragsgebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schaden einschließlich der Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sie denn der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten. Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt. 

8. Produkthaftung

Die erbrachten Leistungen sowie die gelieferten Waren, bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften oder sonstigen Vorschriften des Herstellers erwarten werden kann. 

9. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht. 

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Grafendorf.